Kitty on Board – Transport von Katzen im Auto

Autofahren mit Katze - Katze als Anhalter

Ein Transport von Katzen im Auto ist immer wieder nötig, vor allem meist dann, wenn es mal wieder Zeit für einen Tierarztbesuch wird. Absolut nicht nötig ist es aber, dabei die Katze, sich selbst und andere VerkehrsteilnehmerInnen zu gefährden!

Immer wieder ärgere ich mich über vermeintlich lustige Fotos auf Facebook und Instagram: Da sieht man dann  Katzen, die während der Fahrt frei im Auto herumspringen, auf dem Armaturenbrett liegen oder gar bei ihrem Menschen (der gerade das Auto fährt!) auf der Schulter sitzen. Letzteres Foto ist übrigens (bislang) mein persönliches „Highlight“! Und dazu wurde dann im Begleittext noch stolz erklärt, dass man immer (!) so mit der Katze zum Tierarzt fahre! Sie sei eben ein kleiner „Papagei“!

Solche Fotos sind weder lustig noch niedlich… Eine Katze so im Auto zu transportieren ist einfach nur gefährlich und bei uns in Österreich ebenso wie in Deutschland verboten!

Erhöhte Unfallgefahr durch den ungesicherten Transport von Katzen

Eigentlich sollte sich jede/r selbst ausrechnen können, dass sich die Gefahr eines Unfalls deutlich erhöht, wenn die Katze ungesichert durchs Auto springen kann.

Die Katze kann sich zum Beispiel jederzeit erschrecken und den/die FahrerIn anspringen oder auch nur am Fahrer/an der Fahrerin „vorbeispringen“. Ja, es muss nicht einmal zum direkten Körperkontakt kommen. Es reicht doch schon, wenn der/die FahrerIn sich dadurch auch erschreckt und das Lenkrad verreißt.

Ebenso gefährlich wird es zum Beispiel, wenn die Katze sich in den Fußraum zwischen die Pedale „verirrt“ und diese nicht mehr (ordentlich) bedient werden können.

Selbst wenn die Katze die ganze Fahrt über tatsächlich nur still an ihrem Platz liegt, ist die Aufmerksamkeit des/der FahrerIn doch immer auch beeinträchtigt. Denn es kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass er/sie dann nicht immer mal wieder nach der Katze schauen – und damit den Blick weg von der Straße nehmen – würde. Wie zum Beispiel beim „eh nur kurzen Blick“ aufs Handy bedeutet das aber, dass man, wenn man nur 5 Sekunden hinsieht, bei 50 km/h schon ganz 70 Meter im völligen Blindflug unterwegs ist! Und jetzt kann sich jede/r mal selbst ausrechnen, wie lange er/sie hinsehen würde, wenn die Katze nicht nur still dasitzt, sondern anfängt „herumzuwetzen“, durchs Auto zu klettern oder Ähnliches…

Auch kleine Nebenstraßen sind keine Ausrede

Vor einiger Zeit war ich in einem Forum an einer Diskussion mit einem älteren Mann beteiligt, dessen Umgang mit zwei Kitten mir generell sehr sauer aufgestoßen ist. Unter anderem ging es um die Frage des Transports zum Tierarzt.

Allen einmütigen Argumenten zum Trotz meinte er, er bräuchte keine Transportbox. Immerhin wäre er ja nur auf fast völlig unbefahrenen Nebenstraßen unterwegs, auf denen es nur alle heiligen Zeiten einmal Gegenverkehr gäbe. Dagegen ist einzuwenden: Es braucht keinen Gegenverkehr, man kann auch prima in einen Baum krachen, oder eine Böschung hinunter, oder einfach gegen einen Leitplanken…

Bei seinem Versuch, die Kitten in einem ungesicherten Karton zu transportieren, ist dieser Mann dann noch auf ein anderes Problem gestoßen: Natürlich sind sie während der Fahrt nicht still in diesem Karton sitzen geblieben, sondern heraus und durch das ganze Auto geklettert. Wieder zuhause angekommen sind ihm dann auch noch beide aus dem Auto gesprungen und waren erst einmal einige Stunden nicht mehr auffindbar. Glück im Unglück, dass das nicht vor der Tierarztpraxis geschehen ist, wo sie vielleicht für immer auf und davon gewesen wären.

Getoppt wurde diese Geschichte für mich vor einigen Tagen, als ich schon an diesem Beitrag geschrieben habe. Da habe ich auf Facebook das Bild einer Katze gesehen, die auf einem Zierkissen auf dem Beifahrersitz lag (naja, Hauptsache dem Autositz „passiert“ nichts….). Im Begleittext erklärte die Besitzerin, dass ihre Katze so gerne Autofahre und sie mit ihr daher regelmäßig „spazieren fahre“. Ohne Ziel, Sinn und Zweck, einfach nur so, zum Zeitvertreib. Auf die Gefahren angesprochen kam das „Argument“, sie fahre ja eh nur „durchs Dorf“ oder auf Landstraßen…

Einmal ist immer das erste Mal

Auch das „Argument“, dass man das ja schon immer so mache und da noch nie etwas passiert sei, zieht nicht. Auch telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Spielen am Handy während der Fahrt, betrunken zu fahren und Ähnliches wird nicht ungefährlicher oder rücksichtsvoller, nur weil einem dabei bislang noch nie etwas passiert ist. Einmal ist immer das erste Mal. Und auch die bravste, ruhigste, „verlässlichste“ Katze kann sich zum Beispiel einmal erschrecken… Egal ob davor 10 mal, 100 mal oder 1000 mal nichts passiert ist.

Verletzungsgefahr für Tier und Mensch beim ungesicherten Transport von Katzen

Egal ob ein Unfall durch die ungesicherte Katze ausgelöst wird oder nicht, besteht für das Tier (und auch für den Menschen) eine deutlich erhöhte Verletzungsgefahr, wenn die Katze nicht ordentlich gesichert ist.

Man stelle sich nur einmal vor, was mit der Katze bei einer Vollbremsung oder gar einem Aufprallunfall passiert, wenn sie ungesichert ist und durch das Auto (bzw. eine Autoscheibe) geschleudert wird!

Wer sich das nicht vorstellen kann, kann sich ja zum Beispiel einmal den Test von TSC Schweiz-Suisse-Svizzero auf YouTube ansehen. Nicht erst – wie hier gezeigt – ein 19 kg schwerer Hund wird bei den entsprechenden Flugkräften zum „Wurfgeschoß“! Da hilft auch kein noch so starkes Festkrallen mehr! Und übrigens: Auch ein Mensch, der von einem solchen tierischen „Wurfgeschoß“ getroffen wird, geht nicht ohne Schaden aus dieser Kollision hervor.

Aus diesem YouTube Video wird außerdem deutlich, dass auch eine Transportbox per se im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bieten kann, wenn sie einfach ohne weitere Sicherung z. B. auf einen Sitz gestellt wird. Zum Thema Sitz ist außerdem anzumerken: Egal ob die Sicherung per Spezialgurt oder per Box erfolgt, auf dem Beifahrersitz ist (inzwischen wohl bei fast allen Autos) eine unmittelbare Gefahrenquelle gegeben: Der Airbag!

Die rechtliche Seite

Da Tiere ja leider vor dem Gesetz als Sachen gehandelt werden, gelten für den Transport von Katzen (wie auch von Hunden) im Auto bei uns in Österreich wie in Deutschland die allgemeinen Bestimmungen zur Beladung und Ladungssicherung. (Aber auch wenn die Gesetzeslage anders wäre und Tiere nicht als Sachen gelten würden: Auch Menschen müssen sich im Auto anschnallen!)

Das heißt, wer seine Katze ungesichert im Auto transportiert, verstößt gegen das Kraftfahrgesetz und kann entsprechend bestraft werden. Dabei gibt es keine detaillierte Regelung, wie Katzen (und Hunde) gesichert werden müssen, sondern es gilt: Die Sicherung muss individuell an die Art und Größe des Tieres angepasst sein. Auch wenn die Transportbox also nicht zwingend vorgeschrieben ist, eine adäquate Sicherung ist es!

In Österreich können laut Information des ÖAMTC bei einem ungesicherten Transport bis zu 5.000 Euro fällig werden. In Deutschland sieht der Bußgeldkatalog zwischen 35 und 75 Euro plus einem Punkt in Flensburg vor. Spezifisch zur Situation in Deutschland gibt es auch umfassende Informationen auf anwalt.org.

Fazit

Katzen ungesichert im Auto zu transportieren ist weder ein Kavaliersdelikt noch ein tolles Motiv für ein vermeintlich lustiges Posting in sozialen Medien, sondern schlicht und einfach gefährlich für alle Beteiligten.

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